Umweltbonus und Innovationsprämie

                      

Reine E-Autos bekommen mit Umweltbonus und Innovationsprämie bis Ende 2022 damit eine Förderung von bis zu 9000 Euro, Plug-in-Hybride erhalten eine Förderung von bis zu 6750 Euro. Ab 2023 bis Ende 2025 soll es dann wieder nur den einfachen Bundesanteil (Umweltbonus) geben.
Plug-in-Hybride werden nur gefördert, wenn diese höchstens 50 Gramm CO₂ pro Kilometer emittieren oder eine rein elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern haben. Für Antragsstellungen bis zum 31.12.2021 galt noch eine rein elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern.
Die Förderung für elektrische Fahrzeuge und Plug-in-Hybride wird degressiv und grundsätzlich reformiert. Deshalb soll es ab dem 1. Januar 2023 den Umweltbonus nur noch für Fahrzeuge geben, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der ausschließlich über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird. 
 
Die Koalition gab bekannt, dass die Förderung über das Ende des Jahres 2025 hinaus nicht mehr erforderlich sein wird.
 
Für Leasingfahrzeuge (Zulassungen ab 16.11.2020) wird die Höhe der Förderung abhängig von der Leasingdauer gestaffelt. Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 23 Monaten erhalten weiterhin die volle Förderung.
 
Bei kürzeren Vertragslaufzeiten wird die Förderung entsprechend angepasst.
 
Die Richtlinie zum Umweltbonus gewährt übrigens bei Kauf oder Leasing keinen Rechtsanspruch auf Zuwendung und steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.