Überbrückungshilfe des Bundes und der Länder für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbständige sowie gemeinnützige Organisationen

Dieses Programm ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einem Gesamtvolumen von 24,6 Milliarden Euro und soll helfen, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern.

Die Antragstellung muss über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer erfolgen, die sich auf der Internet-Seite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de registrieren müssen und dann für ihre Mandanten die Hilfe online beantragen in einem vollständig digitalisierten Verfahren.

Es soll zielgerichtet den Branchen, die von den Maßnahmen der Pandemiebekämpfung besonders betroffen sind, geholfen werden.  Zuschüsse zu den Fixkosten sind für die Monte  Juni 2020 bis August 2020 bis zu einer maximalen Höhe von EUR 150.000 bereitgestellt.

Die Hilfe muss nicht zurückgezahlt werden!

Die Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung

Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden. Wichtig: Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 30. September 2020 gestellt werden. Es ist nicht möglich, nach dem 30. September 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.

Für weitere Details kontaktieren Sie bitte Ihren steuerlichen Berater.