Elektrische Antriebe für Nutzfahrzeuge sind auf dem Vormarsch

 

 

 

 

                      

Elektrische Antriebe für Nutzfahrzeuge 

 

Aktuell setzen Unternehmen noch hauptsächlich auf Fahrzeuge mit Dieselmotoren. Dies wird sich in den nächsten Jahren deutlich verändern.

Neben staatlicher Förderung werden auch veränderte Umweltauflagen diese Transformation beschleunigen. In Deutschland werden in 2023 ca. 80.000 Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor verkauft werden. Bei Elektroantrieben erwarten die Hersteller einen Absatz von ca. 4000 Nutzfahrzeugen, bei Wasserstoff sollen 200 Stück verkauft werden.

Die Fahrzeugproduzenten erwarten die Trendwende bis 2026. In diesem Jahr sollen ca. 10.000 E-Nutzfahrzeuge verkauft werden. Ab 2030 werden sich die Marktanteile umkehren. In diesem Jahr erwartet die Branche einen Absatz ca. 59.000 Nutzfahrzeugen mit Elektroantrieb und 17.000 mit Wasserstofftechnik. Der Verkauf von Nutzfahrzeugen mit Dieseltechnologie soll unter 25.000 fallen.

Investitionen in Elektro Fahrzeuge rechnen sich immer schneller.  Steigende Preise für Diesel Kraftstoff durch höhere CO 2 Abgaben, steigende Mautkosten für Verbrennungsfahrzeuge beschleunigen diesen Prozess. Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsantrieben werden sich zeitnah bei Gesamtkostenbetrachtung wirtschaftlich nicht mehr rechnen.

Ladeleistung und Batterietechnik werden in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Die Ladeinfrastruktur wird deutlich ausgebaut.

Nachhaltigkeit wird immer mehr zu einem „MUSS“ für jedes Unternehmen. Nutzfahrzeuge spielen hierbei eine wichtige Rolle. Es wird sich immer mehr lohnen, in zukünftige Technologien zu investieren.

Wir begleiten und unterstützen Sie gerne und leidenschaftlich bei diesen Investitionen

 

 

 

 

 

 

KfW-Sonderprogramme

 

 

 

 

                      

 

  • KfW-Sonderprogramm UBR 2022

          Für Unternehmen, die vom Angriff Russlands auf die Ukraine oder den Sanktionen

          gegenüber Russland und Belarus betroffen sind:

    • Förderkredit für mittel­ständische und große Unter­nehmen und frei­beruflich Tätige, die vom Ukraine-Krieg und den Sanktionen betroffen sind
    • Betroffenheit durch Umsatzrückgang, Produktions­ausfall, geschlossenen Produktions­stätten oder gestiegenen Energie­kosten
    • leichterer Kreditzugang möglich: bis zu 80 % des Banken­risikos über­nimmt die KfWEs besteht grund­sätzlich kein Anspruch auf Förderung.
    • Es besteht grund­sätzlich kein Anspruch auf Förderung. Die KfW entscheidet aufgrund pflicht­gemäßen Ermessens im Rahmen der verfüg­baren Mittel.
    •  
  • KfW-Sonderprogramm UBR 2022 – Konsortialfinanzierung

           Für Unternehmen, die vom Angriff Russlands auf die Ukraine oder den Sanktionen

           gegenüber Russland und Belarus betroffen sind:

    • Konsortialkredit für Unter­nehmen, die vom Ukraine-Krieg und den Sanktionen betroffen sind
    • Betroffenheit durch Umsatzrückgang, Produktions­ausfall, geschlossenen Produktions­stätten oder gestiegenen Energie­kosten
    • leichterer Kreditzugang durch KfW-Risiko­anteil bis 70 %
    • Es besteht grund­sätzlich kein Anspruch auf Förderung.
    • Die KfW entscheidet aufgrund pflicht­gemäßen Ermessens im Rahmen der verfüg­baren Mittel.

Bitte informieren Sie sich detailliert unter: www.kfw.de