Elektromobilität auf der Überholspur
Elektrofahrzeuge sind weiter auf dem Vormarsch und dominieren mittlerweile die Neuzulassungsstatistiken. Profitieren Sie vom geringeren Verschleiß und den Einsparungen bei den Unterhaltskosten, sowie von bis zu zehn Jahren Steuerbefreiung für Neuzulassungen. Laut dem Kraftfahrbundesamt (KBA) machten reine Elektroautos im Juni 2026 mit über 84.000 Neuzulassungen insgesamt 28,4 % aller PKW aus und überholten somit erstmals alle anderen Antriebsarten wie Hybride, Benziner oder Diesel.
Speziell im gewerblichen Bereich sowie in der Dienstwagenbesteuerung ergeben sich doch deutliche Vorteile gegenüber dem Verbrenner.
Folgende Versteuerungsmöglichkeiten für die Nutzung von Elektro-Dienstwagen sind aktuell gegeben:
0,25%-Methode Gilt für reine Elektroautos bis zu einem Bruttolistenpreis von bis zu EUR 100.000,-. Es wird somit nur 1/4 des Listenpreises bei Auslieferung als geldwerter Vorteil versteuert.
0,5 % Methode Gilt für alle reinen Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bei Auslieferung von über EUR 100.000,-
0,5 % Methode Gilt ebenfalls für alle Plug-in-Hybride. Es muss hierfür jedoch eine rein elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern gegeben sein.
Bitte besprechen Sie hierzu die Möglichkeiten mit Ihrer steuerlichen Beratung. Für Leasing- und Mietkaufangebote stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
